Pensionierte
Lehrerin aus Dresden trotz Behandlungsvereinbarung und
Patientenverfügung gewaltsam mit Psychopharmaka niedergespritzt.
Hanna L.* (63) hat jetzt Strafanzeige gegen die verantwortlichen
Psychiater erstattet und fordert in entsprechenden Schreiben an die
Sächsische Landesärztekammer, ans Sächsische Sozialministerium und
an die Approbationsbehörde ein Ermittlungsverfahren.
Dresden/München,
08.11.2016 - Sport war ihr Leben. 18 Jahre lang war Hanna L. als
Sportlehrerin tätig. Dann der Schock: Nach heftigen Drangsalierungen
des damaligen Ehemannes die Diagnose "Manie"!
Unfreiwilliger Ruhestand und jahrelange Verabreichung starker
Psychopharmaka (Neuroleptika) zerstören ihr Leben. Schließlich
schafft sie es mit ärztlicher Hilfe, die quälenden Mittel
abzusetzen, ihre einstige Lebensqualität erreicht sie jedoch nicht
wieder. Aufgrund der aggressiven Natur der Psychopharmaka leidet sie
in Abständen immer wieder unter Absetzsymptomen. Künstliche,
distanzierte Gefühle, gegen die sie sich nicht wehren kann.
Im
Juni letzten Jahres erlebt Hanna L. erneute Horror-Nebenwirkungen der
Psychopillen, diesmal auch mit Ängsten, sie ruft den ärztlichen
Bereitschaftsdienst an. Statt eines Bereitschaftsarztes klingelt die
Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) an ihrer Tür und liefert sie in
die psychiatrische Klinik Weißer Hirsch in Dresden ein. Hanna L.
ahnt Schlimmes. In der Aufnahme weist sie die Psychiaterin daher auf
ihre bestehende Behandlungsvereinbarung ohne Psychopharmaka sowie
ihre gültige Patientenverfügung hin, die beide im
St.-Marien-Krankenhaus in Dresden vorliegen, und bittet darum, diese
von dort anzufordern.
"Das
interessierte in der Psychiatrie Weißer Hirsch jedoch niemanden",
so Hanna L., "ich wurde sofort zur Einnahme von Psychopharmaka
genötigt." Als sie nicht spurt, packen zwei Psychiater Hanna L.
und fixieren sie auf dem Bett, eine Schwester spritzt ihr ein so
starkes Psychopharmakon, dass die Rentnerin für mehrere Stunden das
Bewusstsein verliert. Als sie wieder zu sich kommt, hat die
Psychiatrie mit absurden Angaben bereits einen
Unterbringungsbeschluss erwirkt, Hanna L. Bleibt in der geschlossenen
Station gefangen. Zwei Wochen dauert ihr Kampf, bis sie endlich
freikommt.
Sie
wendet sich schließlich an die Kommission für Verstöße der
Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM). Dort erhält
sie moralische Unterstützung und erstattet Strafanzeige und
Strafantrag gegen die verantwortlichen Psychiater bei der
Staatsanwaltschaft Dresden. Gleichzeitig beantragt Hanna L. die
Einleitung eines Ermittlungsverfahren seitens der Sächsischen
Landesärztekammer, des Sächsischen Sozialministeriums und der
Landesdirektion Sachsen (Approbationsbehörde).
Hanna
L. versichert, dass ihr von der Psychiatrie Aussagen unterstellt
wurden, die sie niemals gemacht habe, die aber bestens geeignet sind,
sie als "psychisch Kranke" darzustellen. Im psychiatrischen
Bericht wird ihr zu ihrem großen Erstaunen angedichtet, sie
habe "sich die Pulsadern aufschneiden wollen" - was Hanna
L. weder je gedacht noch geäußert noch versucht habe. Damit nicht
genug, im Arztbrief beschreiben die Psychiater die Zwangsspritze
später auch noch als "Injektion, die die Patientin freiwillig
über sich ergehen ließ". Dazu Hanna L.: "Dies ist eine
schwerwiegende Falschaussage!"
Aufgrund
dieser Behauptungen wird ihr eine "manische Episode mit
psychotischen Symptomen" attestiert. Daraufhin erlässt das
Amtsgericht Dresden einen Unterbringungsbeschluss. Hanna L. legt
sofort Beschwerde ein, diese wird jedoch am 3. Juli 2015 vom
Landgericht Dresden zurückgewiesen. Begründung: Dieselben
Behauptungen der Psychiater, mit denen sie den Beschluss beim
Amtsgericht erwirkt hatten!
Hanna
L. ist fassunglos und legt Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. "In
der Psychiatrie Weißer Hirsch erhielt ich keinerlei ärztliche
Aufklärung", sagt sie, "weder über Wirkungen und
Nebenwirkungen des verabreichten Mittels, noch über
Behandlungsalternativen oder die Folgen keiner Behandlung" –
entgegen § 8 „Aufklärungspflicht“ der Berufsordnung der
Sächsischen Landesärztekammer. Zudem habe der Chefarzt der
Psychiatrie ihr ohne jegliche Begründung das Einsichtsrecht in ihre
Patientenakte gemäß Patientenrechtegesetz (BGB § 630g) verweigert.
Erst auf Umwegen über die Klinikverwaltung erhält sie ihre
Patientenakte.
Rechtsanwalt
Dr. David Schneider-Addae-Mensah nennt die Psychiatrie "keine
Wissenschaft, sondern eine Pseudowissenschaft" und spricht sogar
von Scharlatanerie. "Sie können Psychiatrie nicht ernsthaft
wissenschaftlich untersuchen und deswegen lehne ich den Psychiater
auch als Facharzt ab. Das ist kein Facharzt."
*Name
geändert
Für
weitere Informationen: Bernd Trepping, Präsident KVPM Deutschland
e.V., Tel. 0178 - 613 74 67, WEB: www.kvpm.de
Kontaktdaten:
Pressedienst
der Scientology Kirche Bayern e.V.
Öffentlichkeitsarbeit:
Uta Eilzer
Beichstraße
12, 80802 München
TEL.
089-38607-0, FAX. 089-38607-109
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