Hanna
L. (63)* aus Dresden wurde trotz einer gültigen Patientenverfügung
entmündigt, fixiert und mit Psychopharmaka zugedröhnt – jetzt
stellt die pensionierte Lehrerin Strafanzeige gegen die
verantwortlichen Psychiater und fordert in entsprechenden Schreiben
an die Sächsische Landesärztekammer, ans Sächsische
Sozialministerium und an die Approbationsbehörde ein
Ermittlungsverfahren.
Nach
einer friedlichen Protestaktion für den Naturschutz vor ihrem
Wochenendhaus, die ihrem Nachbarn jedoch missfällt, wird Hanna L. im
Dezember letzten Jahres in die Psychiatrie Großschweidnitz gebracht.
Die Psychiaterin in der Aufnahme will sie zur Einnahme von
Psychopharmaka bewegen, Hanna L. lehnt ab mit Hinweis auf ihre
schlechten Erfahrungen mit Psychopharmaka und verweist auf eine
gültige Patientenverfügung, die im St.-Marien-Krankenhaus in
Dresden vorliegt. Noch am selben Tag wird sie an ein Bett fixiert und
mit Psychopharmaka niedergespritzt, bis sie das Bewusstsein verliert.
Hanna
L.: „Um weiterer körperlicher Gewalt durch zwangsweise
Verabreichung zu entgehen nahm ich die Psychopharmaka gegen meinen
Willen ein, ich bekam vier verschiedene Tabletten gleichzeitig und
konnte u.a. davon schlecht schlafen. Wegen der Schlafprobleme wurde
ich 3 ½ Wochen lang auf der geschlossenen Station ohne jegliche
Beschäftigung eingesperrt bis zur Entlassung am 18.01.2016. Nur ganz
selten durfte ich in den geschlossenen Garten der Klinik gehen.
Ausgang ins Freie hatte ich jedoch nie.“
Hanna
L. wendet sich schließlich an die Kommission für Verstöße der
Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM), ein Verein,
der sich seit über 40 Jahren für den Schutz der Menschenrechte in
der Psychiatrie einsetzt und jedem Bürger eine Patientenverfügung
gegen psychiatrische Willkür empfiehlt. Ihr Fall wird dort
dokumentiert.
Jetzt
hat Hanna L. Strafanzeige und Strafantrag gegen die verantwortlichen
Psychiater bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingereicht sowie
Ermittlungsverfahren seitens der Sächsischen Landesärztekammer, des
Sächsischen Sozialministeriums (Träger der Klinik) und der
Landesdirektion Sachsen (Approbationsbehörde) beantragt.
Durch
die 3. Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung
2009 bundesweit gesetzlich geregelt, durch das Patientenrechtegesetz
2013 wurde diese erneut bekräftigt. Die Missachtung einer
vorliegenden Patientenverfügung kann als Körperverletzung strafbar
sein.
Bernd
Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V.: „Unsere Erfahrung
zeigt, dass sich Psychiater immer wieder über gültige
Patientenverfügungen hinwegsetzen. Betroffene können sich nach
verabreichter Medikation oft nicht mehr mit rechtlichen Schritten zur
Wehr setzen. Deshalb empfehlen wir, solche Fälle immer und auch im
Nachhinein so schnell wie möglich zur Anzeige zu bringen.“
Am
21. Dezember 2015 verfasst der Oberarzt der Psychiatrie
Großschweidnitz über Hanna L. ein derart verheerendes ärztliches
Zeugnis, dass das zuständige Amtsgericht seiner Forderung nach ihrer
Entmündigung (Betreuung), geschlossenen Unterbringung, Fixierung ans
Bett und Zwangsmedikation nachkommt. Doch der Psychiater soll Hanna
L. weder untersucht noch ein Diagnosegespräch mit ihr geführt
haben.
Sie
legte sofort Beschwerden gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ein,
diese wurden am 6. Januar 2016 vom Landgericht Görlitz jedoch alle
verworfen. Als Begründung wird dasselbe ärztliche Zeugnis des
Oberarztes herangezogen, mit dem er die Beschlüsse beim Amtsgericht
erwirkt hatte. Hanna L. legt daraufhin Beschwerde beim
Bundesgerichtshof ein.
Während
des Aufenthalts in der Psychiatrie Großschweidnitz wird Hanna L.
niemals ärztlich aufgeklärt, weder über die Wirkungen und
Nebenwirkungen der verabreichten Mittel, noch über
Behandlungsalternativen oder die Folgen keiner Behandlung –
entgegen § 8 „Aufklärungspflicht“ der Berufsordnung der
Sächsischen Landesärztekammer. Auch ihre Aussagen erscheinen in den
Arztbriefen der Psychiater verfremdet oder ausgeschmückt, so dass
für einen Außenstehenden zwangsläufig ein vernichtendes Bild über
ihren Zustand entsteht.
*
Name geändert
Dr.
med. Josef Zehentbauer, Arzt, Psychotherapeut und Autor, sagt zu
diesem Thema: „Es
bedarf einer anderen Antwort und die andere Antwort liegt nicht in
dem Bereich der Psychiatrie.“
Für
weitere Informationen & für weitere Informationen: Bernd
Trepping, Präsident KVPM Deutschland e.V.
Tel. 0178 - 613 74 67, KVPM Deutschland e.V. Amalienstraße 49a, 80799 München
Tel. 0178 - 613 74 67, KVPM Deutschland e.V. Amalienstraße 49a, 80799 München
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