Mittwoch, 14. Januar 2009

Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Scientology verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele

Verschiedene Verwaltungsgerichte entschieden, daß kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei der Scientology Kirche vorliegt.


Die Scientology Kirche ist nicht wirtschaftlich tätig und zu Recht als Idealverein etabliert. Dies hatte am 02. November 2005 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Aktenzeichen 4 B 99.2582 in Bezug auf eine Münchner Vereinigung der Scientology Kirche geurteilt. Damit setzten sich Scientologen gegen das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München und den damalig amtierenden Innenminister Beckstein endgültig durch.


Herr Beckstein musste zum damaligen Zeitpunkt bereits zugeben, dass er in den vergangenen zehn Jahren nicht eine verfassungsfeindliche Tat der Scientology Organisation, trotz sehr gründlicher Überwachung des Verfassungsschutzes, hat finden können. So kam es, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende 2005 per Urteil bestätigt hatte, dass Scientology auf Grund ihres religiösen Selbstverständnisses nicht als Wirtschafts- sondern als Idealverein im Vereinsregister zu verbleiben habe.

Das Gericht folgte der bereits gefestigten Rechtssprechung zugunsten der Glaubensgemeinschaft durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahre 1999 sowie der ebenfalls richtungsweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim aus dem Jahre 2003.

In dem am 3. Januar 2006 rechtskräftig gewordenen Urteil heißt es: „Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Klägers (…) liegt deshalb nicht vor, (…). In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht, das von der gemeinsamen Überzeugung der Mitglieder spricht und dem VGH Baden-Württemberg, (…wird) zu Recht betont, dass der Vereinswille nicht losgelöst von den Überzeugungen seiner Mitglieder bestimmt werden kann (…). Die Mitglieder des Klägers sehen im Kern übereinstimmend ihre Zugehörigkeit zu Scientology unter spirituellen, geistigen und religiösen Aspekten.“

Das unter der Federführung des Bayerischen Innenministeriums im Jahr 2002 veröffentlichte Gutachten von Küfner, Nedopil und Schöch wurde vom Gericht als nicht stichhaltig und praktisch wertlos angesehen, weil keine Scientology-Mitglieder befragt worden waren.

Auch das Verwaltungsgericht Augsburg entschied 2008 gegen die Regierung von Schwaben und Stadt Augsburg. Eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Höhe von 818,00 EURO der Stadt Augsburg wurde als rechtswidrig und die Klage der Scientology Kirche als zulässig angesehen. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab der Scientology Kirche Recht mit der Begründung, daß die Voraussetzung „gewerbliche Tätigkeit“ des Klägers (Scientology Kirche Bayern e.V.) nicht vorliege.

International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.

Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern, die ausschließlich die religiösen Schriften des Stifters L. Ron Hubbard verwenden. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.

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Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-890912639, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de

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